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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,
wir beantragen, dass
1. die beantragte Verdopplung der Betriebskostenzuschüsse von Stadt Schweinfurt, Stadt Hassfurt und Landkreis Hassberge für die Verkehrslandeplatz GmbH Hassfurt-Schweinfurt aktuell nur für das Jahr 2019 gebilligt wird, nicht für die Folgejahre;
2. die Verwaltungen des Landkreises Haßberge, der Stadt Haßfurt und der Stadt Schweinfurt im Benehmen mit der Regierung von Unterfranken und der IHK bis zu den Haushaltsberatungen für 2020 Vorschläge für eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung der Verkehrslandeplatz GmbH Haßfurt-Schweinfurt erarbeiten und rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen für 2020 in den jeweiligen Gremien zur Abstimmung bringen;
3. die für 2019 geplante Gebäudesanierungen um ein Jahr verschoben werden, wenn sie nicht unmittelbar dringlich sind, so dass die Entscheidungen über die einmaligen Zuschüsse zur Gebäudesanierung erst bei den Haushaltsberatungen für 2020 fallen müssen.
Begründung der Dringlichkeit: Die Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen bezüglich des Verkehrslande-platzes Hassfurt / Schweinfurt vom 9.10.18 wurde in der Sitzung des Haushalts- und Finanz-ausschusses am 20.11.18 beantwortet. Dieser daraus resultierende Antrag ist haushaltsrelevant; die Abstimmung über den Haushalt 2019 erfolgt am 27.11.18.
Begründung in der Sache: Die Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt GmbH wird von einer Gesellschaft aus drei Gesellschaftern getragen: Stadt Schweinfurt, Stadt Haßfurt und Landkreis Haßberge. Seit 1995 müssen diese drei kommunalen Gesellschafter – aus verschiedenen Gründen - finanzielle Aufwendungen leisten. Zusätzlich zu diesen Geldaufwendungen sind seit dem Jahr 2003 Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter nötig, um den Verkehrslandeplatz (weiter) betreiben zu können.
Um auch bei widrigen Wetterbedingungen sicheren Betrieb zu ermöglichen, wurde der Verkehrslandeplatz 2015 für den Instrumentenflugbetrieb (Luftraum „F“) ertüchtigt. Jeder Gesellschafter finanzierte dies, zusätzlich zu den anderen Zuschüssen, mit 150.000 Euro. Seit der Ertüchtigung für den Instrumentenflugbetrieb stiegen auch die Betriebskosten um 50.000 Euro jährlich, ohne dass dies durch Mehreinnahmen ausgeglichen wurde. Seither sind die Jahresbilanzen trotz der bisherigen jährlichen Betriebskostenzuschüsse mit 36.000-49.000 Euro im Minus, mit steigender Tendenz.
Zahlungen der Stadt Schweinfurt, Stand: Ende 2017
Stammeinlage 30% 95.867,23 €
Nachschusspflicht für Invest in 1995 153.387,56 €
Ablösungsbetrag Darlehen, Kapitaldienst, 1999 259.291,80 €
Übernahme Invest Bauunterhalt in 2002 26.075,89 €
Zuschuss Luftraum F, Instrumentenflugbetrieb 150.000,00 €
Betriebskostenzuschuss 2003 5.000,00 €
Betriebskostenzuschüsse seit 2007 jährlich 25.000,-- € bis einschl. 2017 989.622,48 €
Aktuell sind wieder größere Investitionssummen zu leisten. Ohne Verdopplung der Betriebskostenzuschüsse und einmaligen Sanierungszuschuss (für Gebäudesanierung) droht im Jahr 2019 die Zahlungsunfähigkeit.
Die drei Gesellschafter der Verkehrslandeplatz GmbH Haßfurt-Schweinfurt tragen seit 1995 fast alleine die finanziellen Defizite ohne ausreichende Einflussmöglichkeit - so werden z.B. die Benutzungsentgelte von der Regierung von Unterfranken vorgegeben. Der Verkehrslandeplatz ist aber eine Infrastruktur, deren Nutzer nicht nur aus dem Gebietsbereich der drei Gesellschafter kommen. Laut Gesamtverkehrsplan Bayern ist der Verkehrslandeplatz Hassfurt-Schweinfurt als Schwerpunkt-landeplatz für die Allgemeine Luftfahrt ausgewiesen.
Die Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt GmbH wurde 1992 auf Anregung der Regierung von Unterfranken gegründet, zur Verbesserung der Gesamtverkehrsstruktur des nordost-unterfränkischen Raumes. Um staatliche Förderung erhalten zu können, musste der Flugplatz in öffentliche Trägerschaft übergehen.
Die fränkische Wirtschaftskammer forderte in ihrem aktuellen 12-Punkte-Programm „Verkehr“ die Vorhaltung eines Verkehrslandeplatzes mit Instrumentenflugverkehr.
Wir erwarten von einem neuen Finanzierungskonzept eine auf Dauer auskömmliche Finanzierung des Verkehrslandeplatzes durch Beteiligung der Regierung von Unterfranken - sei es durch Genehmigung auskömmlicher Nutzungsentgelte, sei es durch angepasste Fördermittel - und eine regelmäßige Beteiligung der Wirtschaft (IHK) an den Kosten. Wenn der Verkehrslandeplatz für die (unter-)fränkische Wirtschaft so wichtig ist, dann sollte sie es nicht bei einem einmaligen Zuschuss von insgesamt 50.000 Euro im Jahr 2015 belassen, sondern sich stetig finanziell beteiligen.
Kostendeckung: der Antrag zielt auf die Vermeidung zusätzlicher Kosten für die Stadt Schweinfurt und die beiden weiteren kommunalen Gesellschafter der Verkehrslandeplatz Hassfurt-Schweinfurt GmbH.
Mit freundlichen Grüßen Ayfer Rethschulte Dr. Reginhard von Hirschhausen Dr. Thomas Schmitt
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